Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitplanung / Bauberatung

Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.



Übersicht über die verfügbaren Bebauungspläne:

Übersicht Bauleitplanung


1. Dokumente Bebauungsplan "Vogelschutzgehölz"

(werden in Kürze bereitgestellt)


2. Dokumente Bebauungsplan "Am Möckelsee"

(werden in Kürze bereitgestellt)


3/4. Dokumente Bebaungsplan Bereich "Brühlweg / Hauptstraße / Hainpfad"


8. Dokumente Bebauungsplan "Kleingartengelände"

(werden in Kürze bereitgestellt)


9. Dokumente Bebauungsplan "Rheinstraße 11-13"


Kontakt

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Beratungsgespräche

Bei allgemeinen Anfragen zu Verfahren der Hessischen Bauordnung, dem Wunsch nach Bauberatung zu beabsichtigten Bauvorhaben und sonstigen Fragestellungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, ist eine persönliche Vorsprache an unseren Sprechtagen die beste Möglichkeit, eine fallbezogene Bauberatung zu erhalten.
Aus organisatorischen Gründen sind Beratungsgespräche (auch telefonisch) nicht während der gesamten Öffnungszeiten des Rathauses, sondern ausschließlich an folgenden Sprechzeiten möglich:

montags von 7 – 11:30 Uhr u. 13 – 17:30 Uhr

donnerstags von 7 - 11:30 Uhr