Konzept für Kunst im öffentlichen Raum
Konzept für Kunst im öffentlichen Raum
Die Gemeinde Erzhausen ist offen für jede Art von Kunst und fördert Kunst im öffentlichen Raum
durch aktive Unterstützung und Maßnahmen, z.B. in folgenden Bereichen:
- Kunstausstellungen und Aufführungen in Gemeinderäumen oder auf öffentlich zugänglichen Flächen (Bürgerhaus, Rathaus, Bücherbahnhof, Hessenplatz, Feuerwehrhaus, Bauhof, Parkplätze usw.) unter besonderer Berücksichtigung Erzhäuser Künstler
- Übernahme von Schirmherrschaften von Kunstprojekten oder Patenschaften bzw. Kostenübernahme (Förderung) für künstlerische Events auch von privaten Veranstaltern
- Austausch mit den Partnergemeinden über örtliche Kunstprojekte unter Einbindung des Partnerschaftsvereins sowie
- Ausrichtung eines Kunstsymposium, z.B. als Biennale, Triennale oder alle 4 Jahre, mit Künstlern aus Erzhausen und den Partnergemeinden einschließlich einer Kunstausstellung
- Kunst-Workshops unterschiedlichster Art und Anspruch für alle Altersklassen, z.B im JuZe, bei den Ferienspielen oder im Seniorenheim
- Graffiti-Wettbewerbe, z.B. an der geplanten Lärmschutzwand in der Industriestraße. Auch andere Objekte können so vor illegalen Graffiti geschützt werden.
- Malwettbewerbe für den künstlerischen Nachwuchs, z.B. für Jugendliche und Kinder zu aktuellen Erzhäuser Anlässen (z.B. Jubiläum der Feuerwehr und andere)
- Open-Air-Kino für alle Altersklassen, z.B. auf dem Hessenplatz, ggf. mit Picknick o.ä. Ausschreibung von lokalen Gestaltungswettbewerben zu einem bestimmten Thema (z.B. mit Fotos, Aquarellen, Grafiken, Gedichten, Kurzgeschichten usw.)
- Ankauf oder Beauftragung von Kunstwerken. Bei Skulpturen aus Holz kann die Gemeinde z.B. das Material stellen. Die Kunstwerke bleiben anschließend im öffentlichen Raum der Bevölkerung erhalten und zugänglich.
- Berücksichtigung gestalterischer Aspekte bei Planung und Realisierung öffentlicher Bauten und Ausstattung öffentlicher Straßen und Plätze („Straßenmöblierung“, Haltestellen usw.)
- Beratung interessierter Bürger bei der Realisierung privater Vorhaben in Bezug auf das örtliche Erscheinungsbild (Farbberatung, bauliche Gestaltungsmerkmale usw.)
- Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Kunstbereich, z.B. nach den Vereinsförderrichtlinien
- Unterstützung überregionaler Projekte (z.B. KUSS o.ä.)
Für Maßnahmen zur Kunstförderung wie Honorare, Preisgelder, Aufwandsentschädigungen, Ankäufe und Organisationsunterstützung wird von der Gemeindevertretung im Haushaltsplan ein jährlicher Etat festgesetzt, der sowohl allgemeine Ausgaben decken soll als auch konkrete Maßnahmen unterstützen kann.
Die Gemeinde benennt für Anfragen, Koordination und Organisation einen Beauftragten bzw. Ansprechpartner (m/w) für diesen Bereich. Eine ehrenamtliche Wahrnehmung dieser Aufgabe sollte in enger Abstimmung mit der Gemeinde angestrebt werden.
Erläuterung und Begründung
Die folgenden Bereiche von Kunst kommen infrage (Kunstbegriff nach Wikipedia - bearbeitet und gekürzt):
Das Wort Kunst bezeichnet jede Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist. Er unterliegt permanent einem Wandel. Seit der Aufklärung versteht man unter Kunst vor allem die Schönen Künste:
- Bildende Kunst - Malerei und Grafik, Bildhauerei, Architektur sowie seit dem 19.
- Jahrhundert Kunstgewerbe oder Angewandte Kunst
- Musik mit Komposition und Interpretation in Vokal- und Instrumentalmusik
- Literatur mit den Hauptgattungen Epik, Dramatik, Lyrik und Essayistik
- Darstellende Kunst mit den Hauptsparten Theater, Tanz und Film
Die Ausdrucksformen haben sich erweitert, z.B. mit der Fotografie. Kunstgattungen wie die Installation oder der Bereich der Medienkunst kennen die klassische Grundeinteilung nicht mehr.
Bestandsaufnahme
Gibt es bereits Konzepte für Kunst im öffentlichen Raum?
- In der Umgebung ja, in Erzhausen bisher nicht oder kaum wahrnehmbar. Daher entstand dieses
Leitbildprojekt.
Was gibt es an „Kunst“ in Erzhausen und näherer Umgebung?
- Das ist erstaunlich viel (ohne Rangfolge):
- Kunstereignisse und -initiativen:KuK-Veranstaltungen und Ausstellungen – Kulturbahnhof mit Bücherei, Lesungen, Musik,Kleinkunst, Multimedia-Reiseberichte - Museumsdamen: Besuch von Museen, Querbeet-Reisen zur Kunst (Erzhäuser Reisebüro) - Veranstaltungen von Parteien (Lesungen, Kabarett, Musik etc.) oder im Rahmen der Partnerschaft/Partnerschaftsverein (bemerkenswerte Konzerte) - Private Veranstaltungen in Haus und Garten (z.B. Wixhäuser Str. bei Baum/Maier/Plasa), Private Kunst und Gestaltung am Bau bzw. am Haus - Hobby-Künstlermarkt in der alten Schule - Musikschulen - Konzerte (Kirche, Merck)
- Künstler in Erzhausen:
Sängerinnen, Fotografik, CS Design bzw. Grafiken von Christina Seibold, Grafiken von Sissi Gutiez - „Lüftl“-Maler Kosch - Schriftsteller, Krimiautor - Gesangsvereine, Blasorchester, Jazz Big Band, Gospelchor, Rock- und Popbands, KCE (Jazztanz usw.) - Kunstwerke im Ort:
Denkmal („Dankmal“) am Rathaus (weitere?); Vorschlag des Ortskundlichen AK: ein Pflastererdenkmal auf dem Hessenplatz - In der Nachbarschaft und überregional (ohne die breite Kunstszene in DA):
Skulpturengarten Mörfelden - Musik in der Nickelsmühle - Filme in Braunshardt -
Kunstverein und Fotoclub in Egelsbach - KUSS in Südhessen (auch in Erzhausen) - und wahrscheinlich viele Ereignisse und Künstler mehr, die nicht alle bekannt sind
Raum für Kunst in der Öffentlichkeit
Der öffentliche Raum ist an Stellfläche relativ klein und steht den privaten Flächen gegenüber, wo engagierte Einwohner eigene Ideen verwirklichen können. Nur wenige öffentliche Flächen/Plätze eignen sich zur Präsentation. „Öffentliche“ Kunst beschränkt sich meist auf wenige, kaum wahr genommene Gestaltungsmerkmale, z.B. in der Straßenmöblierung. Bei Laternen, Bänken, Straßenpflaster, Haltestelleneinrichtungen u.ä. überwiegen oft vom Hersteller vorgegebene Farb-,
Licht- und Formgestaltung ohne großen Anspruch im Sinne bildender Kunst. Öffentlich zugängliche Flächen (z.B. Parkplätze der Einkaufsmärkte, S-Bahnhof mit Unterführung) können auch zum öffentlichen Raum gerechnet werden. Auch dort kann man in Kooperation mit den Eigentümern Kunst etablieren, präsentieren bzw. installieren.
Lösungen
- Initiativen aus der privaten Kunstszene können in den öffentlichen Raum transportiert und dem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Z.B. öffentliche Events mit den bekannten privaten Performern.
- Ausstellungen und Aufführungen in Gemeinderäumen bzw. auf öffentlich zugänglichen Flächen (Bürgerhaus, Rathaus, Hessenplatz, Feuerwehrhaus, Bauhof, Parkplätze usw.).
- Die Gemeindevertretung sollte einen jährlicher Etat im Haushaltsplan zu allen Formen der Kunstförderung ansetzen. Die Förderung kann beim kostenlosen Grußwort der Bürgermeisterin beginnen bis hin zu Aufträgen, Ankäufen und Ausrichten von Ausstellungen u.ä.
- Eine Förderung kann in verschiedenen Ansätzen realisiert werden: Z.B. innerhalb der Vereinsförderung, Partnerschaftsförderung und in einer eigenen Haushaltsposition „Kunst im öffentlichen Raum“.
- Die Gemeinde soll nicht private Initiativen ersetzen, sondern sie ideell und organisatorisch unterstützen und fördern.
- Die Gemeinde sollte einen Beauftragten/Ansprechpartner benennen. Dies könnte - ggf. nach Ausschreibung - auch sehr gut im Ehrenamt verwirklicht werden, z.B. durch „KuK“, und in enger Zusammenarbeit und Koordination mit der Gemeinde.
- Für Veranstaltungen wäre eine Terminkoordination mit anderen Veranstaltungen sehr wünschenswert.