Rathausgebäude von Erzhausen

Afrikanische Schweinepest: Landkreis Darmstadt-Dieburg erlässt Allgemeinverfügung


Infiziertes Wildschwein im Kreis Groß-Gerau

Vergangene Woche wurde die ASP im Landkreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein nachgewiesen. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in östliche Richtung kann daher nicht ausgeschlossen werden und ist angesichts der Verbreitung in ganz Ostmitteleuropa wahrscheinlich. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet.

Die Kreiskommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt liegen in Teilen in dieser Zone.

Zum Schutz gegen die Verbreitung ASP hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird die Jägerschaft in der infizierten Zone dazu verpflichtet, alle verendeten und erlegten Wildschweine zu melden. Daneben besteht ein grundsätzliches Jagdverbot und im gesamten Gebiet eine Leinenpflicht.

Landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt

Die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb der infizierten Zone wird ebenfalls eingeschränkt. So wird für die Dauer von zunächst 14 Tagen, ein Verbot der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte ausgesprochen. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg (veterinaeramt@ladadi.de) zu stellen. Die nichtmaschinelle Ernte von beispielsweise Erdbeeren und Spargel ist weiterhin möglich.