Straßenreinigung an bebauten und unbebauten Grundstücken, welche durch öffentliche Straßen erschlossen sind
Bei Kontrollen im gesamten Ortsgebiet wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Grundstückseigentümern, Besitzer oder Wohnberechtigten, dieser Reinigungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen und an vielen Grundstücken verdreckte und mit Unkraut bewachsene Verkehrsflächen vorhanden sind.
Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm oder sonstigen Unrat jeglicher Art.
Verdreckte und mit Unkraut bewachsene Verkehrsflächen behindern die Straßenentwässerung bei Starkregenereignissen. Dadurch steigt die Gefahr, dass sich Niederschlagswasser vor den Sinkkästen anstaut und es zu Überschwemmungen/Rückstau auf die Privatgrundstücke kommt.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Straßenreinigung gemäß der Straßenreinigungssatzung durchgeführt wird.
Der Gemeindevorstand
gez.
- Lange –
(Bürgermeisterin)