Bekanntmachung

Pflege von Grabstätten


Der Bereich um die Grabstätte im Abstand von 0,30 m ist von den Nutzungsberechtigten im gegenseitigen Einvernehmen zu pflegen.Urnenrasengräber und anonyme Gräber werden von der Friedhofsverwaltung oder einem Beauftragten gepflegt.

Die Friedhofsverwaltung wird vor Ort Kontrollen durchführen.