Bekanntmachung

Suche einer Ortsgerichtsschöffin / eines OrtsgerichtsschöffenSuche einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen


Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 70. Lebensjahr
bei Amtsantritt noch nicht vollendet haben. Es dürfen keine Vorstrafen vorliegen.

Es ist wichtig, dass sämtliche Mitglieder des Ortsgerichtes tagsüber verfügbar sind und für Schätzungen und etwaige Nachlasssicherungen im Ort zur Verfügung stehen.

Das Ortsgericht Erzhausen besteht insgesamt aus fünf Personen. Je nach Aufgabe sind zeitgleich bis zu drei Ortsgerichtsmitglieder im Einsatz.

Die wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichtes sind:

  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften;
  • Beglaubigung von Abschriften einer Urkunde oder Zeugnissen;
  • Die Begutachtung und Wertschätzung von Grundstücken und Gebäuden;
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen an das zuständige Nachlassgericht;
  • Die Durchführung von Nachlasssicherungen;
  • Die Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben oder haben Sie fragen an uns dann melden Sie sich im Rathaus beim

Ortsgerichtsvorsteher Jürgen Heinz, Telefon 9767-34 oder per E-Mail: juergen.heinz@erzhausen.de.
Ihre Kurzbewerbung nebst einem tabellarischen Lebenslauf schicken Sie an die Gemeinde Erzhausen, Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Für die Ausfertigung

Jürgen Heinz
(Ortsgerichtsvorsteher)