Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers in die Gemeindevertretung der Gemeinde Erzhausen (§ 34 KWG, § 58 KWO)
Als Ersatzperson wird hiermit
Herr Oliver Dappers, Wahlvorschlag der GfE, festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Erzhausen gemäß den Bestimmungen des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), in der jeweils geltenden Fassung binnen 2
Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin in Erzhausen, Gemeindeverwaltung (Rathaus), Rodenseestraße 3, Einspruch erheben.
Erzhausen, den 03.09.2024
gez. Lange
Gemeindewahlleiterin