Kommunalwahl am 14. März 2021: Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerberin in die Gemeindevertretung
Als Ersatzperson wird hiermit Frau Sonja Weiß, Wahlvorschlag der GfE, festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Erzhausen gemäß den Bestimmungen des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), in der jeweils geltenden Fassung binnen 2
Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin in Erzhausen, Gemeindeverwaltung (Rathaus), Rodenseestraße 3, Einspruch erheben.
Erzhausen, den 27.03.2023
gez. Lange
Gemeindewahlleiterin