Jahresabschluss Haushaltsjahr 2020
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Tagesordnungspunkt 15:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2020
Drucksache VII/156
Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:
1. Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
2. Zum Jahresabschluss 2020 wird folgendes festgestellt:
Zum Stichtag 31.12.2020 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 32.971.691,91 €, einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis von + 468.625,41 € und einem Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von - 435.645,93 € ab.
3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2020 die Entlastung des Gemeindevorstands.
Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2020:
1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2020 (+ 468.625,41 €) wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2020 bestehen demnach Rücklagen (kumulierte) aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 742.531,09 €.
2. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von - 435.645,93 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Zum 31.12.2020 bestehen demnach (kumulierte) Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von + 806.518,41 €.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)
Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 (einschließlich Rechenschaftsbericht) - nach entsprechender Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO durch die Gemeindevertretung - in der Zeit
vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023
im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich ausliegt.
Montag von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)