Jahresabschluss Haushaltsjahr 2019
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Tagesordnungspunkt 14:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2019
Drucksache VII/155
Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:
1. Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
2. Zum Jahresabschluss 2019 wird folgendes festgestellt:
Zum Stichtag 31.12.2019 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 32.388.167,07 €, einem Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von - 61.301,23 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 371.968,30 € ab.
3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2019 die Entlastung des Gemeindevorstands.
Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2019:
1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2019 (- 61.301,23 €) wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen. Zum 31.12.2019 bestehen demnach Rücklagen (kumulierte) aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 273.905,68 €.
2. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2019 in Höhe von + 371.968,30 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Zum 31.12.2019 bestehen demnach (kumulierte) Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von + 1.242.164,34 €.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)
Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 (einschließlich Rechenschaftsbericht) - nach entsprechender Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO durch die Gemeindevertretung - in der Zeit
vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023
im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich ausliegt.
Montag von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)