Jahresabschluss Haushaltsjahr 2018
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Tagesordnungspunkt 13:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2018
Drucksache VII/154
Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:
1. Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
2. Zum Jahresabschluss 2018 wird folgendes festgestellt:
Zum Stichtag 31.12.2018 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 31.641.696,65 €, einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses von + 335.206,91 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 85.132,15 € ab.
3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 die Entlastung des Gemeindevorstands.
Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2018:
1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 (+ 335.206,91 €) wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2018 bestehen demnach Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 335.206,91 €.
2. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von + 85.132,15 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2018 bestehen demnach (kumulierte) Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von + 870.196,04 €.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange Bürgermeisterin
Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 (einschließlich Rechenschaftsbericht) - nach entsprechender Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO durch die Gemeindevertretung - in der Zeit
vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023
im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich ausliegt.
Montag von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)