Jahresabschluss Haushaltsjahr 2017
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Tagesordnungspunkt 12:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2017
Drucksache VII/153
Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:
1. Der Prüfbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
2. Zum Jahresabschluss 2017 wird folgendes festgestellt:
Zum Stichtag 31.12.2017 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 31.299.410,44 €, einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses von + 101.462,93 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 2.055,41 € ab.
3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 die Entlastung des Gemeindevorstands.
Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2017:
1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 (+ 101.462,93 €) wird mit dem Ergebnisvortrag (- 1.190.960,05 €) verrechnet.
2. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von + 2.055,41 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt (somit insgesamt 1.874.561,01 €).
3.Der verbleibende Ergebnisvortrag von - 1.089.497,12 € wird mit den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in voller Höhe verrechnet.
Zum 31.12.2017 bestehen demnach Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 785.063,89 €.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)
Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (einschließlich Rechenschaftsbericht) - nach entsprechender Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO durch die Gemeindevertretung - in der Zeit
vom 12.06.2023 bis einschließlich 20.06.2023
im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich ausliegt.
Montag von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 08.06.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)