Bekanntmachung

Hebesatzsatzung


§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            375 %

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                            760 %

3. für die Gewerbesteuer                                                                                                   400 %.

 

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

 

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Erzhausen, den 07.11.2024

 

gez. Claudia Lange
Bürgermeisterin