Hebesatzsatzung
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 %
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 760 %
3. für die Gewerbesteuer 400 %.
§ 2 Gültigkeit
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Erzhausen, den 07.11.2024
gez. Claudia Lange
Bürgermeisterin