Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 15.12.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
- im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 10+21) auf 19.689.519 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 19+22) auf 19.925.797 EUR
mit einem Saldo von -236.278 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 27) auf 2.424.256 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 28) auf 0 EUR
mit einem Saldo von 2.424.256 EUR
von 2.187.978 EUR
- im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 19) auf 425.917 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 23) auf 3.095.846 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 28) auf 4.828.000 EUR
mit einem Saldo von -1.732.154 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 31) auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 32) auf 31.880 EUR
mit einem Saldo von -31.880 EUR
des Haushaltsjahres von -1.338.117 EUR
festgesetzt (Pos. 34).
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 480 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 630 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand
Erzhausen, den 15.12.2022
gez. Lange (Bürgermeisterin)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg gem. § 97 Abs. 4 HGO mitgeteilt, dass keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Januar 2023 bis einschließlich 31. Januar 2023 im Rathaus Erzhausen, Rodenseestr. 3, Zimmer 7, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
- montags von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
- dienstags und mittwochs von 8.30 - 12.00 Uhr,
- donnerstags und freitags von 7.00 – 12.00 Uhr.
Die Auslegung zu den zuvor genannten Zeiten erfolgt auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Erzhausen, den 16.01.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)