Frau Melanie Emmerich rückt in die Gemeindevertretung nach
Kommunalwahl am 14. März 2021
hier: Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerberin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Erzhausen (§ 34 KWG, § 58 KWO)
Frau Annette Gügel, Wahlvorschlag der GfE, hat ihr bei der Kommunalwahl / Wahl zur Gemeindevertretung am 14.03.2021 erhaltenes Mandat niedergelegt.
Als Ersatzperson wird hiermit Frau Melanie Emmerich, Wahlvorschlag der GfE, festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Erzhausen gemäß den Bestimmungen des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), in der jeweils geltenden Fassung binnen 2
Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin in Erzhausen, Gemeindeverwaltung (Rathaus), Rodenseestraße 3, Einspruch erheben.
Erzhausen, den 26.01.2023
-gez. Lange-
Gemeindewahlleiterin