Flächennutzungsplanänderung „Solarpark Erzhausen“.Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Ziele und Zwecke der Planung
Für den Planbereich soll der Bebauungsplan „Solarpark“ gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich jedoch Flächen für die Landwirtschaft dar. Daher kann der Bebauungsplan nicht gemäß §8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Diese erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und wird als 4. Änderung geführt.
Ziel ist es, auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für den Änderungsbereich ein Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung Freiflächen Photovoltaikanlage aufgestellt werden kann.
Mit der 4.Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Sonderbaufläche (SO) gemäß §1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ dargestellt werden.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Erzhausen, Flur 1, In der Niederwiese, Flurstücks-Nr. 45/3, 45/4, 46/1, 47/1, 48/1, 49/1, 50/1, 51/1, 52/1, 53, 54, 977 und das Flurstück Gemarkung Erzhausen, Flur 10, Auf dem Mörfelder Weg, Flurstücks-Nr. 247/2.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat hat dem Planvorentwurf in der Gemeinderatsitzung am 16.12.2024 zugestimmt und beschlossen die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden
- der Begründungsentwurf vom 06.12.2024
- die Übersichtskarten und -Lagepläne vom 12.06.2023
im Zeitraum von Montag den 03.02.2025 bis Freitag den 07.03.2025
auf dieser Internet-Seite unter: https://www.erzhausen.de/wohnen-infrastruktur/infrastruktur/bauleitplanung/
veröffentlicht.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem in der Gemeinde Erzhausen - Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen - erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Erzhausen - Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen - bzw. unter hauptverwaltung@erzhausen.de - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.