Bekanntmachung

Entfernung von Wuchs-/Astüberhang, Straßenreinigung und Winterdienst an
bebauten und unbebauten Grundstücken, welche durch öffentliche Straßen erschlossen sind.


Aus aktuellem Anlass weist der Gemeindevorstand auf die Straßenreinigungspflicht durch die Anwohner/Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken hin.
Gemäß der §§ 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung, ist die Straßenreinigung und der Winterdienst an bebauten und unbebauten Grundstücken welche durch öffentliche Straßen erschlossen sind, auf die Eigentümer, Besitzer oder Wohnberechtigte übertragen.
Bei Kontrollen im gesamten Ortsgebiet wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Grundstückseigentümern, Besitzer oder Wohnberechtigten, dieser Reinigungspflicht nicht nachkommen und an vielen Grundstücken Wuchs-/ Astüberhänge in den öffentlichen Verkehrsraum vorhanden sind.

Bäume, Hecken und Sträucher dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Sie sind so zu beschneiden, dass der Verkehrsraum nicht eingeengt, die Sicht auf den Verkehr nicht behindert, Verkehrszeichen und –einrichtungen nicht verdeckt werden und die Straßenbeleuchtung voll wirksam bleibt. Über Gehwegen muss deshalb eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen von mindestens 4,50 m freigehalten werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden alle Grundstückseigentümer bzw. Anwohner öffentlicher
Verkehrsflächen gebeten hierauf zu achten und vorhanden Wuchs-/Astüberhang bis auf die Grundstücksgrenze zu entfernen.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Grundstückseigentümern oder Wohnberechtigten, der Straßenreinigungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen. An vielen Grundstücken im Ortsgebiet sind verdreckte und mit Unkraut bewachsene Verkehrsflächen vorhanden.

Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm oder sonstigen Unrat jeglicher Art.
Verdreckte und mit Unkraut bewachsene Verkehrsflächen behindern die Straßenentwässerung bei Starkregenereignissen. Dadurch steigt die Gefahr, dass sich Niederschlagswasser vor den Sinkkästen anstaut und es zu Überschwemmungen/Rückstau auf die Privatgrundstücke kommt.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Straßenreinigung durchgeführt und bestehender Wuchs-/Astüberhang bis auf die Grundstücksgrenze entfernt wird.