Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet
Die vier Morgen
nach Erörterung mit den Eigentumern durch Beschluss am 10.01.2023 aufgestellt worden ist. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann der Umlegungsplan bei der Umlegungsstelle (Vorstand der Gemeinde
Erzhausen, RodenseestraBe 3, 64390 Erzhausen, Zimmer 108), von jedem eingesehen werden, der ein
berechtigtes Interesse darlegt. Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 BauGB).
Erzhausen, den 23.01.2023
Claudia Lange, Bürgermeisterin