Bebauungsplan „Solarpark Erzhausen“
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Ziele und Zwecke der Planung
Gemäß § 2 Abs.1 BauGB sind Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind zu ermitteln und zu bewerten. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit dem Vorhaben „Solarpark Erzhausen“ soll auf der Westseite der Gemeinde Erzhausen, etwa 200 m außerhalb des Ortsrandes ein Gebiet ausgewiesen werden, auf dem ein Solarpark errichtet werden kann.
Um die für eine Freiflächensolaranlage notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Erzhausen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Erzhausen, Flur 1, In der Niederwiese, Flurstücks-Nr. 45/3, 45/4, 46/1, 47/1, 48/1, 49/1, 50/1, 51/1, 52/1, 53, 54, 977 und das Flurstück Gemarkung Erzhausen, Flur 10, Auf dem Mörfelder Weg, Flurstücks-Nr. 247/2.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat hat dem Planvorentwurf in der Gemeinderatsitzung am 16.12.2024 zugestimmt und beschlossen die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden
- der Begründungsentwurf vom 06.12.2024
- die Übersichtskarten und -Lagepläne vom 31.01.2024
- der Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans vom 31.01.2024
- der Entwurf der textlichen Festsetzungen inkl. örtlichen Bauvorschriften vom 31.01.2024
- der vorläufige Umweltbericht vom 04.11.2024, die Ergebnisse der Brutvogelerfassung vom 25.07.2024 und die artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung vom 18.06.2024
im Zeitraum von Montag den 03.02.2025 bis Freitag den 07.03.2025
auf dieser Internet-Seite unter: https://www.erzhausen.de/wohnen-infrastruktur/infrastruktur/bauleitplanung/
veröffentlicht.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem in der Gemeinde Erzhausen - Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen - erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Erzhausen - Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen - bzw. unter hauptverwaltung@erzhausen.de - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.