Bekanntmachung

Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 01.03. – 30.06.


Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst und Brache) im gesamten Gemeindegebiet.

Ein Verstoß kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Nähere Informationen zu der Satzung finden Sie hier:
https://www.erzhausen.de/rathaus-buerger/service/satzungen-u-ordnungen/leinenzwang/