Rathausgebäude von Erzhausen

Das Ordnungsamt informiert:
Hinweiszettel in der Ostervorwoche


Vor diesem Hintergrund hat das Team des gemeinsamen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirks Egelsbach-Erzhausen für die Ostervorwoche vom 25.03. bis zum 28.03.24 eine Aufklärungsaktion geplant.

Dabei sollen geringfügige Verkehrsverstöße nicht gleich geahndet, sondern mit einem „gelben Hinweiszettel“ auf den Verstoß aufmerksam gemacht werden. Einen „gelben Hinweiszettel“ gibt es dann zum Beispiel für eine fehlende Parkscheibe oder unzulässiges Parken im eingeschränkten und absoluten Haltverbot.

Darüber hinaus sollen „grüne Hinweiszettel“ verteilt werden. Diese werden an die Windschutzscheibe gehängt, wenn sie sich vorbildlich an die vorgeschriebenen Regelungen der StVO gehalten haben.

Für gravierende Parkverstöße, wie z.B. das Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt, Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, Parken auf dem Gehweg mit Behinderung etc. gibt es aber keine Hinweiszettel. Diese Verstöße werden auch in dieser Zeit regulär durch die Ordnungspolizeibeamten geahndet.