Nutzungs- und Gebührenordnung Bürgerhaus
Stand: 21.7.2014
§1 Hausordnung
Die in der Anlage beigefügte und im Bürgerhaus ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungs- und Gebührenordnung
§2 Mietpreis und sonstige Leistungen
Der Mietpreis und die Inanspruchnahme von weiteren Leistungen werden nach folgender Tabelle abgerechnet.
Beschreibung |
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Großer Saal, einschließlich Foyer mit Garderobe, Toilettenanlage und Bühne | 300 € |
Kleiner Saal, Toilettenanlage | 120 € |
Getränkestützpunkt (ohne Kühlraum, inkl. Geschirr u. Sektgläser) | 40 € |
Umkleideräume | 45 € |
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Tonanlage Saal | 45 € |
Tonanlage kleiner Saal | 20 € |
Lichtanlage (Strahler, Bühnenbeleuchtung) | 35 € |
Technische Bühnenausstattung | - / - |
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Bestuhlung nach Plan 1 - 392 Plätze, Tische beidseitig | 150 € |
Bestuhlung nach Plan 1 - 596 Plätze, Tische beidseitig | 220 € |
Bestuhlung nach Plan 2 - 700 Plätze, Konzertbestuhlung | 200 € |
Bestuhlung nach Plan 2 - 440 Plätze, Konzertbestuhlung | 150 € |
Bestuhlung nach Plan 3 - 422 Plätze, Tische einseitig | 150 € |
Bestuhlung nach Plan 3 - 270 Plätze, Tische einseitig | 130 € |
Bestuhlung nach Plan 4 - 260 Plätze, runde Tische | 170 € |
Bestuhlung kleiner Saal | 65 € |
Abbau Bestuhlung Saal inkl. Reinigung | 180 € |
Abbau Bestuhlung kleiner Saal inkl. Reinigung | 85 € |
Betreuungsperson während der Veranstaltung für Ton+Licht | 45 €/h |
Begehung mit der Ordnungsbehörde u. Feuerwehr | 20 € |
Sonstige Arbeiten pro Person | 60 €/h |
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Geschirr (pro benutzte 100 Gedecke) | 20 € |
Sektgläser (pro benutzte 100 Gläser) | 15 € |
Mit dem genannten Mietpreis sind alle Aufwendungen für die Beheizung und Saalbeleuchtung, sowie die Benutzung der Lüftungsanlage abgegolten.
Der genannte Mietpreis gilt pro Tag und Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, die über mehrere Tage durchgeführt werden, ist der Mietpreis pro Tag zu entrichten.
§3 Gebührenermäßigungen
Örtliche Vereine und Organisationen
Für die örtlichen Vereine und Organisationen wird ein Preisnachlass von 50% gewährt.
Politische Parteien
Für Veranstaltungen von politischen Parteien und Vereinigungen aus Erzhausen, die in der Gemeindevertretung, dem Kreistag, dem Land- oder Bundestag vertreten sind, wird folgender Preisnachlass gewährt:
a.) bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld: 70%
b.) bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld: 50 %
Gemeindliche Veranstaltungen
Für Veranstaltungen der Gemeinde und ihrer Einrichtungen werden keine Gebühren erhoben.
Bürgerhauspächter
Mit dem Bürgerhauspächter kann die Gemeinde Gebührenermäßigungen in gesonderten Verträgen vereinbaren.
§4 Sonstige Gebühren, Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen
Über sonstige Gebühren, Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen für andere als in dieser Nutzungsordnung genannten Veranstaltungen entscheidet der Gemeindevorstand auf schriftlichen Antrag.
§5 Übungsbetrieb der örtlichen Vereine
Die Räume des Bürgerhauses werden den örtlichen Vereinen für Übungs-, Trainings- und Versammlungszwecken mietfrei überlassen.
§6 Vertragsabschluss
Verträge über die Anmietung von Räumen und Einrichtungen werden erst dann rechtswirksam, wenn der schriftliche Mietvertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist. Aus der Reservierung von Räumen und Einrichtungen können keine Ansprüche auf Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden.
§7 Kegelbahn
Für die Nutzung der Kegelbahn werden folgende Gebühren festgesetzt:
- 7 €/h
- 6 €/h für Vertragskegler
§8 Inkrafttreten
Diese Nutzungs- und Gebührenordnung tritt nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (Beschluss am 21.07.2014) und vollendeter Bekanntmachung in Kraft.
Alle anderen Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.
Hausordnung Bürgerhaus Erzhausen
Den Weisungen des Grundstücks- u. Gebäudemanagements und des Bürgerhauspersonals ist Folge zu leisten.
Für die Einrichtung der Räume sind die Bestuhlungspläne maßgebend. Abweichungen bedürfen der Genehmigung. Der Mieter darf nicht mehr Eintrittskarten ausgeben bzw. nicht mehr Besucher einlassen, als der entsprechende Bestuhlungsplan Plätze aufweist.
Die Bewirtung im großen Saal erfolgt durch den Pächter und kann nur mit dessen Einverständnis durch den Benutzer selbst durchgeführt werden. Im kleinen Saal kann die Bewirtung durch den Benutzer selbst erfolgen. Die Anlieferung durch Dritte ist untersagt. Die Verwendung von Einweggeschirr ist nicht gestattet.
Die Versammlungsstätten-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung sowie die feuerpolizeilichen und sonstigen polizeilichen Vorschriften sind genau zu beachten. Je nach Bedarf wird für Veranstaltungen eine Sicherheitswache der Feuerwehr und eine Sanitätswache auf Kosten des Veranstalters gestellt. Die Entscheidung darüber trifft die Ordnungsbehörde oder im Auftrag das Grundstücks- u. Gebäudemanagement.
Die Ordnungsbehörde oder im Auftrag das Grundstücks- u. Gebäudemanagement kann eine Begehung zur Überprüfung der Sicherheit ca. eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung festlegen. Die Kosten für die Begehung sind vom Veranstalter zu tragen.
Der Benutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit alle Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Sofern bis zum Beginn der Veranstaltung vom Benutzer keine Beanstandung erhoben worden sind, gelten die zur Benutzung überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen als vom Benutzer selbst in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.
Der Benutzer haftet für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verlust an der Mietsache ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung oder der Verlust durch ihn, seine Beauftragten oder durch Teilnehmer der Veranstaltung entstanden sind. Schadenersatz ist zu leisten.
Der Benutzer haftet für die Benutzung der Garderobe und ggf. für die dort hinterlegten Gegenstände.
Die technischen Anlagen, z.B. die Ton-Anlage, Beleuchtung u.ä., dürfen nur von Mitarbeitern des Grundstücks- u. Gebäudemanagements oder dem Bürgerhauspersonal bzw. durch eine von ihnen beauftragte oder eingewiesene Person bedient werden. Wird der Veranstalter mit der Bedienung der Technik nach vorheriger Einweisung durch das Grundstücks- u. Gebäudemanagement beauftragt, haftet er für alle mutwilligen Beschädigungen an den technischen Einrichtungen, soweit kein normaler Verschleiß vorliegt.
Soweit es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire abgespielt werden, sind diese durch den Benutzer bei der GEMA, Abraham-Lincoln-Straße 20 , 65189 Wiesbaden, anzumelden.
Über die Anbringung von Dekorationen hat sich der Benutzer vorher mit dem Grundstücks- und Gebäudemanagement zu verständigen. Die Anbringung von Nägeln, Haken, Klebebändern etc. ist untersagt.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Übernachtungen nach Ende der Veranstaltung sind nicht gestattet.
Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot. Auch bei schlechter Witterung ist das Rauchen in den Eingangsbereichen untersagt. Der Veranstalter hat zu unterbinden, dass Zigarettenreste, Kippen o.ä. achtlos auf den Boden oder in die Grünanlage geworfen oder ausgedrückt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk, das Mitbringen und der Verkauf von gasgefüllten Luftballons sowie gefährlichen Gegenständen und Waffen werden nicht gestattet.
Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigter oder verdichteter Gase ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kerzen zur Tischdekoration und Warmhaltebehälter- oder -Platten für Speisen.
Der Benutzer hat im Rahmen seiner Möglichkeiten auf seine Teilnehmer, Gäste oder Besucher einzuwirken, die Straße im Bereich des Bürgerhauses für die Nutzung der Anwohner frei zu halten. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst sind jederzeit freizuhalten. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
Die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen des Lärmschutzes (Nachtruhe) gegenüber den Anwohnern des Bürgerhauses sind uneingeschränkt zu beachten.
Nach Beendigung der Veranstaltung ist der angefallene Abfall im Außenbereich, sowie innerhalb des Hauses auf eigene Kosten zu entsorgen. Sämtliche Räumlichkeiten einschl. Getränkestützpunkt – soweit genutzt – sind gereinigt und nach Vorgabe zu übergeben. Ferner sind Tische und Stühle –soweit genutzt- zu reinigen, Fenster und Türen sind zu schließen, die Heizung zurückzustellen und die Lüftung auszuschalten.
Beschädigtes oder fehlendes Inventar ist vom jeweiligen Benutzer innerhalb von 3 Werktagen zu ersetzen.
Vereine sind dazu verpflichtet nach ihren Übungsstunden die jeweiligen Räume ebenfalls gereinigt und nach Vorgabe zu verlassen.
Die Hausrechte werden durch das Grundstücks- u. Gebäudemanagement wahrgenommen. Ein grober Verstoß gegen die Hausordnung kann die sofortige Beendigung der Veranstaltung nach sich ziehen.
Diese Hausordnung wurde durch die Gemeindevertretung am 21.07.2014 beschlossen.