Inklusion

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Die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen schaffte im Jahre 2006 erstmals das Recht, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Zugangschancen in allen Lebensbereichen haben wie nicht behinderte Menschen.

Zu den Lebens- und Teilhabebereichen gehören Barrierefreiheit, Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.

Grundlegend dabei ist der Gedanke der Inklusion:

Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. 

Seit dem 26.03.2009 ist diese Konvention für Deutschland verbindlich.

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