FD II/1: Kämmerei
Telefon
Öffnungszeiten
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Anmerkungen
Eine wichtige Aufgabe des Kämmerers oder der Kämmerin ist es, den jährlichen Haushaltsplan der Gemeinde zu erstellen. Das ist die Gegenüberstellung der geplanten Erträge und Aufwendungen in einer Gemeinde. Dabei hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung von Aufgaben gesichert ist.
Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten. Der Haushalt soll in jedem Jahr in Planung und Rechnung im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen sein.
Wichtige Gesetze und Verordnungen
- HGO (Hessische Gemeindeordnung)
- GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung)
Kämmerei
- Aufstellung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Zins- und Anlagemanagement
Übergeordnete Abteilungen
Zugehörige Mitarbeitende
- Herr Alexander Steinmetz Fachbereichsleiter
- Frau Katharina Umlauf
- Frau Sylvia Valentin